Benutzungsordnung

  1. Der Verkehrsübungsplatz (VÜP) ist eine private Anlage, auf der jederzeit jegliche Abänderung oder Einschränkung vom Betrieb vorgenommen werden kann, sofern diese zur Aufrechterhaltung oder Sicherheit dieser Einrichtung beiträgt. Mit der Benutzung des Verkehrsübungsplatzes wird die Erlaubnis gewährt, Fotos und sonstiges Bildmaterial für Publikationen jeglicher Form anzufertigen und zu veröffentlichen.
  2. Die Benutzung des Verkehrsübungsplatzes erfolgt auf eigene Verantwortung und verhält sich unter Ausschluss jeglicher Schadenshaftung des Betriebes. Jeder Schaden ist vom Verursacher bzw. der eigenen Haftpflichtversicherung selbst zu tragen (dies betrifft sowohl Schäden am eigenen Fahrzeug als auch Schäden an der gestellten Einrichtung des Platzes).
  3. Für Schäden haftet grundsätzlich WEDER der übende Fahrer NOCH der VÜP, selbst sondern die mitfahrende Begleit- und Aufsichtsperson.
  4. Die Teilnahme an unserem Angebot setzt voraus, dass die fahrende Person in Begleitung eines Führerscheininhabers ist. Für die Begleitperson ist es strengstens untersagt, das Fahrzeug während des Übens zu verlassen, ausgenommen bei Zweiräder. Die Begleitperson muss sich darüber im Klaren sein, dass jedwede Handlung, die vom Fahrer ausgeführt wird, unter die Aufsicht der Begleitperson und somit auch unter ihre Verantwortung fällt.
  5. Die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung gelten auf dem VÜP sinngemäß. Dies gilt insbesondere für die Beachtung der aufgestellten Verkehrszeichen sowie der  Fahrbahnmarkierungen und der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h, außer anders beschildert.
  6. Alle Sach- und Personenschäden, die sich auf dem VÜP zutragen, sind von den Unfallbeteiligten umgehend beim Platzwart zu melden. Dort werden weitere Anweisungen folgen.
  7. Den Weisungen der Aufsichtspersonen hat jeder unbedingt und unverzüglich Folge zu leisten. Die Aufsichtspersonen sind berechtigt, zuwiderhandelnde Personen des Platzes zu verweisen. Wenn diesen Anordnungen nicht Folge geleistet wird, muss mit weiteren, rechtlichen Folgen gerechnet werden.
  8. Für die Benutzung des VÜP ist an der Kasse bzw. beim Platzwart eine Gebühr zu entrichten. Für jeden Zahlungsvorgang kann eine Quittung ausgehändigt werden.
  9. Auf dem Platz ist für Ordnung und Sauberkeit zu sorgen. Jede Verunreinigung oder Verschmutzung (z.B. durch Öl) muss vom Verursacher selbst unverzüglich entfernt werden.

    Stand 2021